K a n z l e i   Dr. Ralph Wengermeier

S t e u e r b e r a t e r

Aktuelles   Wir über uns   Links   Impressum   Startseite

 Aktuelles
 
 
 

 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Aktuelles 

   Neues Reisekostenrecht ab 2008

 

Auswärtstätigkeit liegt vor, bei

  - vorübergehender beruflicher Arbeit

  - außerhalb der Wohnung und

  - an keiner regelmäßigen Arbeitsstätte

 
 
Regelmäßige Arbeitsstätte ist der

- ortsgebundene Mittelpunkt

- der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit

- unabhängig davon, ob es eine Einrichtung des Arbeitgebers ist

- Anwesenheit (auch kurze) an einem Arbeitstag pro Woche reicht aus

 
 
3- Monats- Frist gilt nur noch für Verpflegungsmehraufwendungen
 
 
Keine Unterscheidung mehr nach Dienstreise, Einsatzwechseltätigkeit oder Fahrtätigkeit
 
 
Fahrtkosten als Reisekosten

- alle Fahrtkosten mit Privat- PKW, die nicht zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte erfolgen, können mit pauschal € 0,30 pro km oder dem höheren tatsächlichen km- Satz angesetzt werden

- zeitlich unbefristet

- Problem: Fahrten zu einem gleich bleibenden Treffpunkt (vor anschließender Auswärtstätigkeit) zählen als Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte mit Ansatz der Entfernungspauschale

 
 

Verpflegungsmehraufwendungen als Reisekosten

- bei der derselben Auswärtstätigkeit beschränkt sich der Ansatz auf die ersten 3 Monate

Pauschalsätze Inland

    8 Std. - € 6,00

  14 Std. - € 12,00

  24 Std. - € 24,00

Pauschalsätze Ausland entsprechend Tabelle
 
Übernachtungskosten als Reisekosten
 
keine Auslandspauschalen mehr zulässig
Einzelnachweis für Inland und Ausland notwendig

Kürzung eines Gesamtpreises für Unterkunft und Verpflegung (Hotelrechnung)

- Frühstück um 20 % der vollen Verpflegungspauschale (€ 4,80 im Inland)

- Mittag- u. Abendessen um jeweils 40 % (jeweils € 9,60 im Ausland)

 
Arbeitgeber kann weiterhin Pauschalen steuerfrei erstatten (Inland: € 20,00)

 

                                                                                                  

<< zurück

 

 

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Freizeichnung:

Wegen der Dynamik des Rechtsgebietes, wegen der Vielzahl nicht entschiedener Einzelfragen und wegen des Fehlens bzw. der Unvollständigkeit bundeseinheitlicher Verwaltungsanweisungen kann für diese Information keinerlei Haftung übernommen werden

   

   

   

  

 

 

kontakt@steuerberater-wengermeier.de

 

Telefon 0361/7 49 840-0 FAX 0361/7 49 840-5 Postadresse Eislebener Straße 1, 99086 Erfurt

  

Webdesign:H & S Ron Wengermeier