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Aktuelles |
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Förderung von Existenzgründern neu
geregelt |
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1. Ende der bisherigen Förderung
- "Ich-
AG" lief zum 30.06.2006 aus
- Überbrückungsgeld endete zum
31.07.2006
2. Neuregelung
ab August 2006
-
Förderung in den ersten 9 Monaten der
Existenzgründung mit Arbeitslosengeld I
plus € 300,00 Gründungszuschuss pro Monat
(erste Phase)
- danach können weitere 6 Monate
bezuschusst werden mit € 300,00 pro Monat
(zweite Phase)
- Voraussetzungen,
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Erarbeitung eines
Geschäftsplanes zum Nachweis der
Tragfähigkeit |
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Fähigkeiten und Kenntnisse
zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit
darlegen (berufl. Werdegang,
Qualifikationsnachweise) |
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bei der Aufnahme der
selbstständigen Tätigkeit besteht noch ein
Anspruch auf Arbeitslosengeld von
mindestens 90 Tagen |
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nach 9
Monaten wird das Geschäftsprojekt erneut
geprüft |
Das Arbeitslosengeld I soll angerechnet
werden, so dass die Dauer der Förderung
nicht ausgedehnt werden kann.
3. Verlängerung des Überbrückungsgeldes bis
zum 01.11.2006
- wenn der Anspruch auf den neuen
Gründungszuschuss nur deshalb nicht besteht,
weil die "90- Tage- Regelung" nicht
eingehalten werden kann.
Wegen der Dynamik des
Rechtsgebietes, wegen der Vielzahl nicht
entschiedener Einzelfragen und wegen des Fehlens
bzw. der Unvollständigkeit bundeseinheitlicher
Verwaltungsanweisungen kann für diese
Information keinerlei Haftung übernommen werden
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