K a n z l e i   Dr. Ralph Wengermeier

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Aktuelles 

  

Modernisierung des GmbH- Rechts

 

Wichtigste Neuregelungen ab 01.11.2008:

Mindeststammkapital bleibt € 25.000,00

   Ausnahme: Gründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit

                   Stammkapital ab € 1,00

   Besonderheiten

                   - nur Bareinlage anerkannt (keine Sacheinlage),

                   - Bildung einer gesetzlichen Rücklage i. H. v. 25 % des

                   - Jahresüberschusses bis Stammkapital von € 25.000,00 erreicht ist

    

 

notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages bleibt notwendig

   Ausnahme:  Musterprotokoll verbindet Gesellschaftsvertrag,

                    Geschäftsführerbestellung und Gesellschafterliste zu einem Dokument,

                    das notariell beurkundet ist

 

beachte-> zulässig bei höchstens drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer

   

 

öffentlich- rechtliche Genehmigungen müssen nicht mehr zum Registergericht eingereicht werden (z.B. Gaststätten, Makler)

 

 

Geschäftsanteile

  - Nennbeträge müssen auf volle Euro lauten

  - auch bei Ein- Personen- GmbH reicht die Einzahlung von 50 % des gesetzlichen

    Mindeststammkapitals

 

 

Kapitalaufbringung

  - verdeckter Sacheinlagen werden mit dem nachgewiesenen Wert auf die

     Bareinlage angerechnet (bisher überhaupt nicht)

  - Einzahlung der Bareinlage und darlehensweise Rückgewähr an Gesellschafter ist

    unter bestimmten Bedingungen wirksam

  - Das bisherige Auszahlungsverbot nach § 30 Abs. 1 GmbH- Gesetz gilt bei

    bestimmten Gestaltungen nicht mehr

  - Eigenkapitalersatz spielt keine Rolle mehr, Gesellschafterdarlehen aller Art

    werden im Insolvenzverfahren generell nachrangig behandelt

 

 

der Sitz der Gesellschaft kann jetzt im Ausland liegen; im Inland muss eine

Zustellanschrift vorhanden sein

 

 

die beim Handelsregister geführte Gesellschafterliste ist entscheidend für

Rechtshandlungen, wie Anteilsveräußerung, gutgläubigen Erwerb eines

Geschäftsanteils

 

 

Geschäftsführer

  - die Straftatbestände als Bestellungshindernis wurden ausgeweitet

    (u. a. auf Insolvenzverschleppung)

  - Haftung jetzt auch bei Zahlungen an Gesellschafter, die zur Zahlungsunfähigkeit

    der GmbH führen

 

 

                                                                                   

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Freizeichnung:

Wegen der Dynamik des Rechtsgebietes, wegen der Vielzahl nicht entschiedener Einzelfragen und wegen des Fehlens bzw. der Unvollständigkeit bundeseinheitlicher Verwaltungsanweisungen kann für diese Information keinerlei Haftung übernommen werden

   

   

   

  

 

 

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