K a n z l e i   Dr. Ralph Wengermeier

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 wichtig für alle Arbeitgeber

  

Sofortmeldungen ab 01.01.2009

   

Ab 01.01.2009 ist bei der Einstellung neuer Mitarbeiter spätestens

bis zum Tag der Arbeitsaufnahme

eine Sofortmeldung bei der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung abzugeben.

Diese Sofortmeldung gilt für Arbeitgeber in den Wirtschaftsbranchen, in denen ein erhöhtes Risiko für Schwarzarbeit besteht.

 

In den folgenden Wirtschaftsbereichen ist eine Sofortmeldung abzugeben:

-   Baugewerbe

-   Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe

-   Personenbeförderungsgewerbe

-   Schaustellergewebe

-   Unternehmen der Forstwirtschaft

-   Gebäudereinigungsgewerbe

-   Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen

-   Fleischwirtschaft

 Einzelaufstellung der Gewerke.pdf

 

Die Sofortmeldung beinhaltet:

-   Namen, Anschrift und Geburtsdatum des Beschäftigten

-   Rentenversicherungsnummer

-   Betriebsnummer des Arbeitgebers

-   den Tag der Beschäftigungsaufnahme

 

 

Ein Verstoß gilt als Ordnungswidrigkeit und kann bis zu € 25.000,00 Bußgeld kosten. Die Arbeitnehmer sollen als Nachweis ihrer Beschäftigung ihren Personalausweis, Pass oder ein Ausweis- oder Passersatzdokument mitführen.

  

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Freizeichnung:

Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der vorliegenden Information kann keine Haftung übernommen werden

   

   

   

  

 

 

kontakt@steuerberater-wengermeier.de

 

Telefon 0361/7 49 840-0 FAX 0361/7 49 840-5 Postadresse Eislebener Straße 1, 99086 Erfurt

  

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