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wichtig für
alle Arbeitgeber
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Sofortmeldungen ab 01.01.2009 |
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Ab
01.01.2009 ist bei der Einstellung neuer
Mitarbeiter spätestens
bis
zum Tag der Arbeitsaufnahme
eine Sofortmeldung
bei der Datenstelle der Träger der
Rentenversicherung abzugeben.
Diese Sofortmeldung gilt
für Arbeitgeber in den Wirtschaftsbranchen, in
denen ein erhöhtes Risiko für
Schwarzarbeit besteht.
In den folgenden Wirtschaftsbereichen
ist eine Sofortmeldung abzugeben:
- Baugewerbe
- Gaststätten-
und Beherbergungsgewerbe
- Personenbeförderungsgewerbe
- Schaustellergewebe
- Unternehmen
der Forstwirtschaft
- Gebäudereinigungsgewerbe
- Unternehmen,
die sich am Auf- und Abbau von Messen und
Ausstellungen beteiligen
- Fleischwirtschaft
Einzelaufstellung
der Gewerke.pdf
Die Sofortmeldung beinhaltet:
- Namen,
Anschrift und Geburtsdatum des Beschäftigten
- Rentenversicherungsnummer
- Betriebsnummer
des Arbeitgebers
- den
Tag der Beschäftigungsaufnahme
Ein Verstoß gilt als
Ordnungswidrigkeit und kann bis zu € 25.000,00
Bußgeld kosten. Die Arbeitnehmer sollen als
Nachweis ihrer Beschäftigung ihren
Personalausweis, Pass oder ein Ausweis- oder
Passersatzdokument mitführen.
Für die
Vollständigkeit und Richtigkeit der vorliegenden
Information kann keine Haftung übernommen werden
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