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Rechnungsanforderungen bei der Umsatzsteuer |
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Bei
Lieferungen an andere Unternehmer besteht eine
Pflicht zur Ausstellung einer Rechnung.
Die
Rechnung muss folgende Angaben
enthalten:
- den
vollständigen Namen und die
vollständige Anschrift des
Rechnungsausstellers und des Rechnungsempfängers
- die
Steuernummer vom Finanzamt oder die
USt-
Identifikationsnummer
- das
Ausstellungsdatum
- eine
fortlaufende
Rechnungsnummer
(z.B. 01/04 oder
01/05/04
Nummer /Jahr
Nummer/Monat/Jahr )
- die
Menge und die Art (handelsübliche
Bezeichnung) der gelieferten Waren bzw.
erbrachten Leistungen
- den
Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen
Leistung
- das
nach Steuersätzen und einzelnen
Steuerbefreiungen
aufgeschlüsselte Entgelt
- den
anzuwendenden Steuersatz sowie den auf
das Entgelt entfallenden
Steuerbetrag
- einen
Hinweis auf die Steuerbefreiung der
Lieferung oder sonstigen Leistung
(z.B. Ausfuhr, steuerfreie
Vermietung)
Bei
Rechnungen über Kleinbeträge bis € 150,00
reichen folgende Angaben:
- der
vollständige Name und die vollständige Anschrift
des
Rechnungsausstellers
- das
Ausstellungsdatum
- die
Menge und die Art der gelieferten
Waren bzw. erbrachten Leistungen
- das
Entgelt und den darauf entfallenden
Steuerbetrag in einer Summe sowie den
anzuwendenden Steuersatz
(z.B. incl. 19% USt)
- einen
Hinweis auf die
Steuerbefreiung
(z. Bsp. Ausfuhr, steuerfreie Vermietung)
Rechnungen, die nicht
alle Pflichtangaben beinhalten berechtigen nicht
zum Vorsteuerabzug
Bei Fragen wenden Sie
sich bitte an Ihren Steuerberater oder den
Mitarbeiter im Steuerberaterbüro.
Für die
Vollständigkeit und Richtigkeit der vorliegenden
Information kann keine Haftung übernommen werden
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